Wenn Ihnen die/das Kennzeichen gestohlen wurde, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- das Formular zur Umkennzeichnung unterschrieben vom Fahrzeughalter ---> hier klicken
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Unterschrift identisch mit der auf Ihrem Ausweis ist und lassen das Bevollmächtigtenfeld frei, da wir uns als Zulassungsdienst dort einstempeln müssen
Diese Formulare können Sie ausgefüllt mitbringen, liegen aber auch in unserem Büro bereit zum unterschreiben.
Benötigte Unterlagen für die Umkennzeichnung:
- gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass mit Meldebestätigung im Original vom Fahrzeughalter
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- eine gültige TÜV-Bescheinigung (Sollte Ihnen der TÜV-Bericht nicht vorliegen, aber gut leserlich im Fahrzeugschein mit Stempel und Unterschrift des Gutachters stehen, reicht das in den meisten Fällen aus)
- die polizeiliche Anzeige über den Kennzeichendiebstahl
- das alten Kennzeichen, sofern nur eines gestohlen wurde und das andere noch vorhanden ist.
Wenn das Fahrzeug gewerblich zugelassen ist, benötigen Sie zu den oben genannten Unterlagen noch folgende:
- Gewerbeanmeldung bei einem Einzelunternehmen
- Handelsregister bei juristischen Personen (GmbH, GmbH & Co. KG, UG, AG, etc.) Hinweis: Bei einer GmbH & Co. KG benötigen wir auch das HRB der GmbH, da die GmbH der persönliche haftende Gesellschafter ist
- Vereinsregister bei Vereinen und den gewerblichen Mietvertrag als Adressnachweis
- Bei Krankenwagen und Taxi zusätzlich die Genehmigungsurkunde
- bei Ärzten und ähnliche die Approbationsurkunde und den gewerblichen Mietvertrag als Adressnachweis
- bei Freiberufler den gewerblichen Mietvertrag
Hinweis: bei juristischen Personen reicht eine Kopie vom Ausweis (GmbH, GmbH & Co. KG, UG, AG, etc.)
| Hinweis: |
1. Ist der Fahrzeugbrief bei einer Bank hinterlegt, muss diese den Brief zur Zulassungsstelle |